Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (6)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (5)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Schiedsgerichtsbarkeit (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternSozialgerichtsbarkeit (1)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • materielle Ausschlussfrist Filter entfernen

6 Treffer in 6 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    SG München: Keine materielle Ausschlussfrist durch die Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes für Erstattungsansprüche nach § 150 Abs. 2 SGB XI

    Endurteil vom 29.11.2022 – S 44 P 195/22

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Gewährung eines Zuschlags für die Verpflichtung zu längerem Dienst gem. § 13 USG

    Urteil vom 21.10.2021 – M 15 K 21.2531

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Schülerbeförderungskosten

    Beschluss vom 01.04.2020 – 7 ZB 19.1313

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)

    Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111

  • Gerichtsentscheidung

    VG Augsburg: Zwei-Jahresfrist für Antrag auf Verdienstausfallentschädigung

    Gerichtsbescheid vom 10.10.2024 – Au 9 K 24.1825

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021, vorbehaltener Schlussbescheid, Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale, fristgerechte Einreichung der Endabrechnung durch den prüfenden Dritten versäumt, keine Kompensation von Grundrechtseingriffen, sondern Billigkeitsleistung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, ständige Förderpraxis, kein Anhörungsmangel, keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats, Bayern, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Endabrechnung, materielle Ausschlussfrist, keine Nachholungsmöglichkeit, Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine Nachsichtgewährung, kein Ausnahmefall, kein Vertrauensschutz, Erstattungspflicht, keine Entreicherung

    Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe
  • Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021
  • Anhörung nicht geboten
  • Antrag
  • Auslegung
  • Ausschlussfrist
  • Bayern
  • Beschwerdebescheid
  • Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale
  • Erstattungspflicht
  • Frist
  • kein Ausnahmefall
  • kein Vertrauensschutz
  • keine Entreicherung
  • keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats
  • keine Nachholungsmöglichkeit
  • keine Nachsichtgewährung
  • keine Willkür
  • maßgebliche Verwaltungspraxis
  • maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt
  • Neustarthilfe
  • ständige Förderpraxis
  • vorbehaltener Schlussbescheid
  • Wiedereinsetzung
  • Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel